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Um den Ausbildungsstand festzustellen, wird etwa nach der Hälfte der Ausbildungs-zeit eine schriftlicheZwischenprüfung (120 Min.) durchgeführt. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. DasErgebnis der Zwischenprüfung hat keine rechtlichen Konsequenzen für die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses und geht nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.
Am Ende der Ausbildungszeit ist eine Abschlussprüfung abzulegen. Sie besteht aus einem schriftlichen undeinem mündlichen Teil. Die schriftlichen Prüfungsfächer sind: Großhandelsgeschäfte, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Organisation. Zeitlich abgesetzt davon, legt der Auszubildende die mündliche Prüfung vor einem Prüfungsausschuss (bestehend aus Lehrer-, Arbeitgeber- undArbeitnehmervertretern) ab. Im Rahmen eines fallbezogenen Fachgespräches soll der Auszubildende Aufgabenstellungen analysieren, Lösungen erarbeiten und kundenorientiert kommunizieren. Im Falle des Nichtbestehens kann die Prüfung zweimal wiederholt werden.
Für Großhandelskaufleute bestehen u.a. folgende Möglichkeiten zur Weiterbildung:
● Geprüfte Handelsfachwirtin / Geprüfter Handelsfachwirt IHK
● Staatlich geprüfte Betriebswirtin / Staatliche geprüfter Betriebswirt - Schwerpunkt Logistik
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