Einschlägige kaufmännische Ausbildung (Kaufmannsgehilfenbrief) sowie ein Jahr Berufspraxis im kaufmännisch/verwaltenden Bereich oder
Nicht-kaufmännische Ausbildung und 5 Jahre einschlägige Berufspraxis im kaufmännisch/verwaltenden Bereich. Bis zu zwei Jahre der Berufspraxis können von den Schülerinnen und Schülern auch parallel zur Fachschulausbildung abgeleistet werden.
Beispiele für kaufmännische Ausbildungen, die eine gute Voraussetzung für den Einstieg in die Fachschule ermöglichen:
Kaufleute im Groß- und Außenhandel
Einzelhandelskaufleute
Automobilkaufleute
Industriekaufleute
Speditionskaufleute bzw. Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung
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