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BG Aufnahmebedingung

Bewerbung

Du machst den Mittleren Bildungsabschluss oder wirst an einem Gymnasium oder einer Gemeinschaftsschule in die Oberstufe versetzt?

Dann ist unser Berufliches Gymnasium Dein Weg zum Abitur PLUS Wirtschaft.

Übrigens auch, wenn Du nach dem Mittleren Schulabschluss oder der Versetzung in die Oberstufe z. B. ein Auslandsjahr gemacht hast.

 

Aufnahmebedingungen

Zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums sind Schülerinnen und Schüler berechtigt:

  1. die einen Mittleren Schulabschluss durch eine Prüfung erworben haben und
    • in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind (eine mangelhafte oder ungenügende Leistung in einem der Fächer sind ein Ausschlusskriterium) und
    • deren Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens einen Durchschnitt von 3,0 aufweisen.
    • Ausnahmeregelung: Die Klassenkonferenz der abgebenden Schule kann auf Antrag der Eltern oder des volljährigen Schülers/der volljährigen Schülerin den Besuch der gymnasialen Oberstufe befürworten, wenn der Notendurchschnitt über alle Fächer mindestens 3,0 beträgt.

oder

  1. die an einer Gemeinschaftsschule oder einem Gymnasium in die Oberstufe versetzt worden sind (es gelten die regulären Versetzungsbedingungen von Klasse 10 nach Klasse 11, kein spezieller Notendurchschnitt, ein Wechsel ist auch nach der Einführungsphase möglich).

oder

  1. die den Mittleren Schulabschluss durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben haben und deren Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind (eine mangelhafte oder ungenügende Leistung in einem der Fächer sind ein Ausschlusskriterium).

RBZ Wirtschaft Altbau

 

Aufnahmeantrag


Ihren Aufnahmeantrag richten Sie bitte in diesem Jahr bis zum 29. Februar 2024 an das RBZ-Büro, Königsweg 80, 24114 Kiel.

Bitte fügen Sie dem Aufnahmeantrag folgende Unterlagen bei:

  • Kopie des Halbjahreszeugnisses der Klasse 10.1 bzw. beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Mittleren Schulabschlusses oder der Versetzung in die Oberstufe (falls schon vorhanden)
  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  • bei ausländischem Schulabschluss Gleichwertigkeitsbescheinigung und Nachweis über Deutschkenntnisse (B2)
  • Berufsabschlusszeugnis (falls vorhanden)
Grundsätzlich gilt: Aufnahmeanträge richten Sie bitte bis spätestens Ende Februar des jeweiligen Jahres an das angegebene RBZ-Büro.

Die genauen Termine für die Informationsabende stehen auf der Seite Informationsabende. Der Informationsabend findet im Neubau, in der Mensa, am Westring 444 statt.

Wir versenden die Antwortschreiben Mitte März. Wer im Frühjahr bereits die Aufnahmebedingungen erfüllt und einen Schulplatz bekommt, erhält dann eine endgültige Zusage. Im Anschluss muss der Schulplatz innerhalb einer Frist angenommen werden.
Wenn im Frühjahr ein Halbjahreszeugnis eingereicht wird, versenden wir eine vorläufige Zusage. Auch hier muss der Schulplatz innerhalb einer Frist angenommen werden. Die endgültige Zusage erfolgt nach Vorlage des erforderlichen Abschluss-/Versetzungszeugnisses im Sommer. 

 

Kontakt:

Abteilungsleiter Berufliches Gymnasium

Norbert Adrian

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Telefon: 0431 1698-500


Geschäftszimmer: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: 0431 1698-500
FAX: 0431 1698-544

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