Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:
wie man den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestaltet
wie man Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzt
wie bürowirtschaftliche Abläufe aussehen
wie man Texte in die Textverarbeitung eingibt, abruft und bearbeitet
wie man mit der Tabellenkalkulation arbeitet
wie man Informations- und Kommunikationssysteme sicher nutzt
wie kaufmännisches Rechnen durchgeführt wird
wie man im bereichsbezogenen Rechnungswesen Belege erstellt, prüft und bearbeitet
wie die bereichsbezogene Personalverwaltung im Rahmen des Personalwesens aussieht
wie man Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Veränderungen durchführt
wie man im Büro kommuniziert und Bürokoordination durchführt
wie man bereichsbezogene Organisationsaufgaben durchführt
wie der Materialbestand erfasst und kontrolliert wird
wie man Fachauskünfte erteilt
Hinweis:
Die Ausbildungsinhalte der Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung werden aus den Inhalten entsprechender anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt (Rechtsgrundlagen: § 66 Berufsbildungsgesetz bzw. § 42m Handwerksordnung).
Darüber hinaus wird den Auszubildenden u.a. vermittelt:
wie Ausbildungs- und Arbeitsverträge gestaltet sind
welche Rechte und Pflichten man hat, wenn man in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis steht
wie der Ausbildungsbetrieb aufgebaut ist und welche Aufgaben er hat
welche Maßnahmen für Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung es gibt
wie die Arbeitsabläufe und Informationswege des Ausbildungsbetriebes aussehen
Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten, z.B. über:
Schriftverkehr
Informationsverarbeitung
bürowirtschaftliche Geschäfts- und Leistungsprozesse
Darüber hinaus beschäftigen sich die Auszubildenden im Unterricht mit Fächern wie Fachbezogenes Rechnen, Fachkunde oder Wirtschafts- und Sozialkunde.
Grundlage:
Empfehlung für eine Ausbildungsregelung Fachpraktiker für Bürokommunikation/Fachpraktikerin für Bürokommunikation gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO
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